Ein Unternehmen als lebender Organismus hat mit dem menschlichen Körper eines gemeinsam: beide können erkranken. Hier wie dort ist es erforderlich, die Krankheit bzw. wirtschaftliche Krise so rasch wie möglich zu erkennen und entsprechende Heilungsschritte zu setzen. Dies setzt ein entsprechendes Know-how voraus. Die Sanierung eines Unternehmens hat nicht nur eine betriebswirtschaftliche, sondern auch eine rechtliche Komponente. In diesem Masterlehrgang, der auch eine facheinschlägige Praxis vorsieht, werden diese beiden Disziplinen verschränkt.
Im LL.M.-Programm vertiefen SteuerberaterInnen, WirtschaftsprüferInnen, SanierungsmanagerInnen, RechtsanwältInnen und UnternehmensberaterInnen die sanierungsrechtsspezifischen gesetzlichen Rahmenbedingungen aus den Bereichen des Insolvenz-, Gesellschafts-, Arbeits-, Steuer- und Strafrechts sowie dem Recht der Rechnungslegung und Abschlussprüfung und können Sanierungsmaßnahmen in ihrer fächerübergreifenden Dimension beurteilen.
Weitere Informationen zum LL.M. Sanierungsrecht.