Anerkennung
Validierung
Haben Sie außerhalb der Uni eine Ausbildung absolviert, über Ihre Arbeit oder auch in der Freizeit Kompetenzen erlangt und passt das dabei Erlernte in den Fachbereich Ihres Studiums? Dann könnte für Sie die Validierung interessant sein!
Mit der Validierung ist es möglich, außerhalb universitärer Bildungswege erworbene Kompetenzen in ein Studium einzubringen und für Prüfungen anerkennen zu lassen. Diese Kompetenzen (Lernergebnisse) können etwa über Kurse von privaten Anbieter:innen, Angebote aus der Erwachsenen- und Weiterbildung, den Beruf, in der Freizeit oder auch im sekundären Bildungssektor erlangt worden sein.
Positiv beurteilte Prüfungen und andere Studienleistungen aus dem universitären/postsekundären Bereich bedürfen keiner Validierung. Hier kann direkt über das Programmmanagement ein Antrag auf Anerkennung für das Studium gestellt werden.
Good to know...
Kompetenzen bzw. Lernergebnisse sind Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch eine Ausbildung, einen Kurs, berufliche Tätigkeit oder auch in der Freizeit – etwa durch Learning by Doing – erworben wurden.
Im Rahmen des Validierungsverfahrens werden diese außeruniversitär erworbenen Lernergebnisse mit jenen einer Prüfung, Lehrveranstaltung oder eines Moduls verglichen, für die bzw. das eine Anerkennung angestrebt wird. Daher ist es besonders wichtig, die eigenen Lernergebnisse klar und nachvollziehbar darzustellen und mit geeigneten Nachweisen zu belegen.
Die Lernergebnisse einer Prüfung oder Lehrveranstaltung sind im Curriculum des jeweiligen Studiums definiert. Sind dort keine explizit angeführt, können alternativ die Lernziele und Inhalte der entsprechenden Lehrveranstaltungsbeschreibungen herangezogen werden.
Was ist bei der Validierung zu tun?
Nachweise zusammenstellen:
Sammeln Sie Unterlagen, aus denen Ihre erworbenen Kompetenzen bzw. Lernergebnisse klar ersichtlich sind – etwa Abschlusszertifikate, Ausbildungsbeschreibungen, Jobprofile oder selbst erstellte Portfolios.
Lernergebnisse vergleichen:
Decken sich Ihre Lernergebnisse mit jenen der Prüfung oder Lehrveranstaltung, für die Sie eine Validierung beantragen möchten?
Validierungsformular ausfüllen:
Füllen Sie das Validierungsformular aus und übermitteln Sie es gemeinsam mit den Nachweisen an das zuständige Programmmanagement.
Sobald das Validierungsformular von der wissenschaftlichen Leitung unterzeichnet wurde und alle Unterlagen zu den Lernergebnissen vorliegen, kann über das Programmmanagement ein Anerkennungsantrag gestellt werden.
Download: Antrag Validierung von beruflichen und außerberuflichen Qualifikationen
Achtung: Es können nur vollständig ausgefüllte und mit Anhängen (Zeugnisse, Bestätigungen, etc.) versehene Anträge bearbeitet werden! Vollständig ausgefüllte Anträge bitte an validierung@uniforlife.at
Die gesetzliche Grundlage für die Validierung findet sich in § 78 Universitätsgesetz. Die Satzung der Uni Graz (§§ 36b und 36c Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen in der Verbindung mit der Satzung für Universitätslehrgänge, sowie die Richtlinie der Studiendirektorin über die Durchführung von Validierungsverfahren legen das Nähere fest. Was unter dem formalen und non-formalen Lernbereich zu verstehen ist, wird im ECTS-Leitfaden 2015 umschrieben.