Anmeldeschluss Aufnahmeverfahren Psychotherapeutisches Propädeutikum
Die Ausbildung zum:zur Psychotherapeuten:in ist durch das Psychotherapiegesetz geregelt. Sie besteht aus dem Psychotherapeutischen Propädeutikum (methodenübergreifende Basisausbildung) und dem darauf aufbauenden Fachspezifikum (schulenspezifische Spezialisierung).
Das vom Gesundheitsministerium akkreditierte Curriculum umfasst die drei international anerkannten Schlüsseldimensionen der Psychotherapieausbildung: kritische Theorievermittlung, supervidierte Praxis und unabhängige Selbsterfahrung (Non-Reporting) und ist offen für alle Interessent:innen an der Psychotherapieausbildung, die über eine Hochschulreife, eine Studienberechtigungsprüfung, ein Krankenpflege- bzw. MTD-Diplom oder eine Sondergenehmigung des Gesundheitsministeriums verfügen.
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