1. Expertise für Behörden und Gerichte
Im Rahmen von gutachterlichen Tätigkeiten als Sachverständige in der Gesundheits- und Krankenpflege werden Stellungnahmen vor allem zu pflegerischen Kernkompetenzen verfasst. Diese Gutachten werden von Behörden oder Gerichten als Grundlage bzw. Entscheidungshilfe herangezogen. Sie tragen damit dazu bei, dass Entscheidungen auf einer soliden, nachvollziehbaren Basis getroffen werden. Dazu braucht es vertiefende Kompetenzen in der Analyse von Arbeitsprozessen, der Strukturqualität und der Ausstattung der Einrichtungen sowie in der Durchführung von Visitationen und der Erhebung des Pflegezustandes von Patient:innen oder Bewohner:innen.
2. Kritische Situationen klar und nachvollziehbar beurteilen
Im Rahmen von behördlichen Kontrollen wird z.B. Einsicht in die Dokumentation von Patientinnen und Patienten genommen um anschließend Empfehlungen bzw. Gutachten zur bestehenden Pflegeplanung, zum Pflegekonzept, zu Pflegeinterventionen oder zu Pflegeberichten zu erstellen. Diese auf Fakten basierende Expertise kann aber auch für Pflegepersonen vor Ort oder für die Institutionen eine wichtige Grundlage für die weitere Arbeit sein.
3. Vertiefende Kompetenzen
Demzufolge sind im Universitätskurs Sachverständige der Gesundheits- und Krankenpflege neben der Vertiefung bestehender Kompetenzen, die Vermittlung neuer Inhalte bedeutsam: Ergänzend zu den Lehrveranstaltungen Gesprächsführung, Präsentations- und Moderationstechniken werden Themen über das Berufsfeld und die Rolle der Sachverständigen, Betreuungs- und Pflegemodelle, Einführung in die Pflegeforschung, allgemeine und spezielle Rechtsgrundlagen und Gutachtenerstellung u.v.m. vertiefend vermittelt.
4. Qualität in der Pflege sicherstellen
Sachverständige der Gesundheits- und Krankenpflege nehmen eine wichtige Rolle für Patientinnen und Patienten, Bewohnerinnen und Bewohner oder deren Angehörigen ein, indem sie die jeweiligen Institutionen aber auch die Tätigkeiten von Pflegepersonen in Form eines verständlichen, nachvollziehbaren und klar strukturierten Gutachtens sichtbar machen. Damit soll für Betroffene die Wahrung der Rechte gewährleistet und die Qualität in der Pflege sichergestellt werden.
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