Worum geht es beim AI Act?
Wie bei jeder anderen fundamental neuen technologischen Entwicklung birgt auch Künstliche Intelligenz sowohl Chancen als auch Risiken. KI-Anwendungen können beeinflussen, welche Informationen wir online sehen, indem sie vorhersagen, welche Inhalte für uns ansprechend sind. Sie erfassen und analysieren Daten oder können zur Diagnose und Behandlung von Krankheiten eingesetzt werden. Mit anderen Worten: KI wirkt sich auf ganz unterschiedliche Bereiche unseres Lebens aus. Mit dem AI Act will die EU nun eine erste umfassende Verordnung zu KI umsetzen. Der Fokus liegt ganz klar auf der ethischen Anwendung der Technologie und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte. Das Gesetz ordnet dazu die KI-Anwendungen verschiedenen Risikokategorien zu. Anwendungen und Systeme, die ein inakzeptables Risiko darstellen, wie z. B. staatlich betriebenes Social Scoring, sollen verboten werden. Anwendungen mit hohem Risiko, wie z. B. ein Tool zum Scannen von Lebensläufen, sollen stärker reguliert werden.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Das Europäische Parlament hat am 13. März 2024 über den AI Act abgestimmt und diesen angenommen. Nach der Verabschiedung durch das Parlament und 20 Tage nach der Veröffentlichung im offiziellen Journal der Europäischen Union tritt das Gesetz in Kraft. Der EU-Gesetzesentwurf wird zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten anwendbar sein. Das heißt alle Unternehmen, die ab 2026 Produkte oder Dienstleistungen auf KI-Basis anbieten, müssen ihre KI-Systeme kategorisieren und von den Behörden prüfen lassen – ein aufwändiger und zum Teil kostenintensiver Prozess. Aber auch Unternehmen, die KI-Produkte oder -Dienstleistungen nutzen, sollten sich eine Strategie für Ihre Compliance zurechtlegen.
Wie kann man sich vorbereiten?
Unternehmen sollten sich zeitnah mit dem EU AI Act und seinen Verpflichtungen auseinander setzen. Datenschutzbeauftragte, die up-to-date bleiben, ein Verständnis der aktuellen Regelungen haben und diese im Unternehmen umsetzen, sind wichtig. Der Universitätskurs Datenschutzbeauftragte:r behandelt nicht nur aktuelle Entscheidungen, sondern sensibilisiert auch für wahrscheinliche zukünftige Probleme. Auf der Seite des AI Acts gibt es auch einen Compliance Checker, bei dem man schon einmal schauen kann, ob das Gesetz Auswirkungen auf das eigene Unternehmen hat.
Wissen schützt
Der richtige Einsatz von KI betrifft jedoch nicht nur Compliance- und Datenschutzbeauftragte. Auch Führungskräfte werden zukünftig nicht nur grundlegende KI-Anwender:innen-Kenntnisse brauchen, sondern müssen auch die (mögliche) Tragweite eines KI-Einsatzes abschätzen können. Unsere KI(ck)START-Webinare bieten Einblicke in den Einsatz von KI-Anwendungen in unterschiedlichen Branchen und Anwendungsbereichen. Expert:innen vermitteln sowohl vertieftes Know-how zu hilfreichen KI-Tools und rechtlichen Gegebenheiten, und trainieren in Hands-on-Sessions auch die praktische Anwendung. Ob es um die Einführung von KI in Ihrem Unternehmen geht oder Sie mehr über die Möglichkeiten von KI-Anwendungen im Finanzbereich erfahren möchten. Auch Human Resource Manager:innen und Projektmanager:innen bekommen perfekt auf Ihre Tätigkeiten zugeschnittenes Wissen.
Strategie und Austausch
Eine unternehmensspezifische KI-Richtlinie kann viel Klarheit schaffen. Gemeinsam zu klären, wie man als Unternehmen generell zum Einsatz von KI steht, wo man sie einsetzen möchte, wie man sie kontrollieren sowie Datenschutz und Fairness sicherstellen möchte, stärkt zusätzlich auch das Vertrauen von Mitarbeitenden, Kund:innen und anderen Partner:innen. Neben Weiterbildung und dem Entwickeln einer Strategie, empfehlen wir den Austausch, auch mit Mitbewerber:innen. Bei unserem Business Brunch am 15. Mai kann man mit anderen rund um das Thema „KI: Hype oder Hit?“ diskutieren und reflektieren. Gemeinsam mit Speaker:innen und Teilnehmer:innen aus unterschiedlichen Branchen beleuchten wir dabei, wie künstliche Intelligenz das Unternehmertum formt, anschiebt und transformiert.