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UNI for LIFE - Weiterbildung in Graz Neuigkeiten Aufholbedarf gibt es immer

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Mittwoch, 24.02.2021

Aufholbedarf gibt es immer

Statement Mag. Dr. Matthias Schmidl

Mag. Dr. Matthias Schmidl von der österreichischen Datenschutzbehörde. Foto: Pollmann, UNI for LIFE

Smartphone mit COVID Contact-Tracing-Programm geöffnet

Foto: Unsplash/Pascal Brandle

Die fortschreitende Technik und aktuell auch zahlreiche Corona-Regelungen werfen immer wieder neue datenschutzrechtliche Fragen auf. Ist das „Reintesten“ datenschutz-konform? Welche juristischen Probleme befördert die Online-Anmeldung zur Impfung zu Tage? Welchen Handlungsbedarf sehen Experten für das Thema Datenschutz in Österreich? Wir haben uns mit Herrn Mag. Dr. Matthias Schmidl, dem stellvertretenden Leiter der Österreichischen Datenschutzbehörde, darüber unterhalten.

Mag. Dr. Matthias Schmidl war eineinhalb Jahre lang beim Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst in der Datenschutzabteilung tätig, bevor er dann in die Datenschutzkommission wechselte. Er ist stellvertretender Leiter der Datenschutzbehörde und hat dort die Aufgabe, alle Verfahren der Behörde zu überblicken und auf die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu achten. Im April wird er auch einer der Vortragenden im Universitätskurs Datenschutzbeauftragte:r sein.

2020 hat aufgrund der vorherschenden Pandemie und vorgeschriebenen Maßnahmen zu deren Regelung neue datenschutzrechtliche Fragen aufgeworden. Hat sich dies auch in den Aufzeichnungen zu Datenschutzverstößen der Behörde niedergeschlagen? „Wir arbeiten gerade an der Statistik für den Datenschutzbericht 2020, der spätestens Ende März 2021 erscheinen wird. Grob gesprochen kam es 2020 zu keiner Steigerung von Meldungen oder Beschwerden im Vergleich zum Jahr 2019. Inhaltlich drehen sich die meisten Eingaben um behauptete Verletzungen in den Rechten auf Geheimhaltung und Auskunft. Einige Meldungen an die Datenschutzbehörde stehen im Zusammenhang mit COVID-19. Diese stellen aber nicht die Masse dar.“, berichtet Schmiedl. 

Impfen, „Reintesten“ und Datenschutz 

Im Zusammenhang mit COVID-19 hat die Datenschutzbehörde bereits im November 2020 „zum Thema Kontaktnachverfolgung eine Entscheidung getroffen und die in Wien damals geltende Regelung als unzureichend gewertet.“ Andere Fragen, wie zum Beispiel die Regelung betreffend des „Reintestens“ sind derzeit noch nicht entschieden. Laut Schmidl bemerkt die Datenschutzbehörde im Zusammenhang mit der Anmeldung zur Impfung vermehrt Meldungen nach Art. 33 DSGVO wegen unzureichender Sicherheitsmaßnahmen. Ebenfalls die Verknüpfung der Anmeldung mit einer Auswertung von Google Analytics ist ein Thema, dem sich die Datenschutzbehörde derzeit widmet.

Aber nicht nur eine Pandemie ändert die Datenschutz-Landschaft: „Die mediale Berichterstattung zur DSGVO im Jahr 2018 hat dazu geführt, dass das Thema Datenschutz einer breiten Öffentlichkeit nähergebracht wurde. Dies belegen auch die gestiegenen Fallzahlen seit 2018. Aufholbedarf gibt es punktuell immer, weil die fortschreitende Technik auch datenschutzrechtliche Anpassungen in den Betrieben und Behörden erforderlich macht.“

Im Zuge des Universitätskurses Datenschutzbeauftragte:r wird Mag. Dr. Schmidl in einem ersten Block die Verfahrenstypen vor der Datenschutzbehörde vorstellen und in einem zweiten Block aktuelle Entscheidungen präsentieren.

Weitere Informationen zum Online-Kurs und dessen Förderbarkeit: Datenschutzbeauftragte:r  
 

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