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UNI for LIFE - Weiterbildung in Graz Neuigkeiten Rote Zahlen?

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Montag, 12.08.2019

Rote Zahlen?

Rotstift, Taschenrechner, LL.M. Sanierungsrecht ©©Stockfotos-MG - stock.adobe.com

Foto: AdobeStock

Um den „Turnaround“ zu schaffen bedarf es in der Regel einer professionellen Beratung und Unterstützung von krisengebeutelten Unternehmern, die vielfältige Spezialkenntnisse der Berater erfordert. Ziel ist es, dass Unternehmer eine „zweite Chance“ für eine erfolgreiche Tätigkeit am Markt erhalten. Dies ist auch eines der Hauptanliegen der erst kürzlich im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemachten Restrukturierungsrichtlinie.

Eine Unternehmenssanierung ohne Stigma - wird das in Zukunft möglich sein? Das Eingeständnis des drohenden wirtschaftlichen Scheiterns ist unternehmerisch wie menschlich alles andere als angenehm. "Auch die neue EU-Richtlinie unterstreicht, dass die Abwendung einer Insolvenz umso wahrscheinlicher ist, je früher ein Schuldner seine finanziellen Schwierigkeiten erkennt und ihm geeignete Anreize geboten werden, frühzeitig Sanierungsschritte zu setzen ", erklärt Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Gerhard Schummer, wissenschaftlicher Leiter des neuen Masterlehrgangs LL.M. Sanierungsrecht. Die Richtlinie sei seiner Meinung nach wichtig, weil sie die frühzeitige Sanierung als ein Hauptanliegen unterstreicht. "Die EU-Mitgliedstaaten bis Mitte 2021 Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Ob sich in Österreich also nichts bzw wenig ändert oder es gar zu einer einschneidenden Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen kommt, ist heute noch nicht absehbar", konstatiert Schummer.

Ein Crossover der Disziplinen

"Sanierungsmaßnahmen sind aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu betrachten und in ihren rechtlichen und faktischen Konsequenzen zu analysieren. Um wirtschaftliche Krisen so rasch wie möglich erkennen und entsprechende Heilungsschritte setzen zu können, braucht es fundiertes Know-how", ist Schummer überzeugt. Im Masterlehrgang "LL.M. Sanierungsrecht" vertiefen SteuerberaterInnen, WirtschaftsprüferInnen, SanierungsmanagerInnen, RechtsanwältInnen und UnternehmensberaterInnen die sanierungsrechtsspezifischen gesetzlichen Rahmenbedingungen aus den Bereichen des Insolvenz-, Gesellschafts-, Arbeits-, Steuer- und Strafrechts sowie dem Recht der Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Kompetenzen, mit denen Sanierungsmaßnahmen in ihrer fächerübergreifenden Dimension beurteilt werden können. "Bei Sanierungen steckt der Teufel oft im Detail. Aufbauend auf den rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Kenntnissen erwerben TeilnehmerInnen des Masterlehrgangs das erforderliche Spezialwissen im breiten Spektrum jener Fächer, die im Rahmen der Sanierung von Unternehmensträgern tangiert werden", unterstreicht Schummer.

Detailierte Infos und Anmeldungzum Masterlehrgang LL.M. Sanierungsrecht 

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