Ab 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) unmittelbar anwendbar. Gerade im Personalbereich erfolgen tagtäglich zahlreiche Verarbeitungsprozesse von sensiblen Daten. Das Seminar „Das neue europäische und nationale Datenschutzrecht für das Personalwesen“ widmet sich diesem Spezialthema.
Mehr als Grundwissen
Gerade im Personalbereich braucht es demnach nicht nur Grundwissen zum neuen Datenschutzrecht, sondern auch Know-how über die spezifischen arbeitsrechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit der DS-GVO. Wie können Personaldaten in der Praxis datenschutzkonform verarbeitet werden? Welche Rolle spielen Digitalisierung und Auftragsdatenverarbeitung in diesem Kontext und was ist dabei zu beachten? Diesen Fragen widmet sich das neue Seminar, das spezifisch für den HR-Bereich konzipiert wurde. Drei ExpertInnen vermitteln im Rahmen eines kompakten Seminartages alles Wissenswerte zur DS-GVO für den Personalbereich und erörtern auch typische Fälle aus der Praxis von HR-Abteilungen.