Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Inhalt:

Klinische Psychologie


Postgraduelle Ausbildung für PsychologInnen

Die Ausübung der Klinischen Psychologie umfasst, die durch den Erwerb fachlicher Kompetenz erlernte Anwendung klinisch-psychologischer Erkenntnisse und Methoden bei der Untersuchung, Behandlung und Vorhersage des Erlebens und Verhaltens von Menschen in Form von Prävention, Gesundheitsförderung, Intervention (Therapie), Rehabilitation und Evaluation.

Staatlich anerkannte Ausbildung zum/r Klinischen Psychologen/in

Die postgraduelle Ausbildung zum Erwerb theoretischer und praktischer fachlicher Kompetenz in Klinischer Psychologie ist durch das Psychologengesetz 2013 (PG 2013) geregelt. Die theoretische Ausbildung setzt sich aus einem allgemeinen Teil (Grundmodul) und einem Aufbaumodul zusammen und hat im Zeitrahmen von zumindest 18 Monaten, beginnend ab der ersten theoretischen Ausbildungseinheit und längstens fünf Jahre ab Zulassung zum berufsbegleitenden interuniversitären Universitätskurs Klinische Psychologie in einer Gesamtdauer von zumindest 340 Arbeitseinheiten zu je 45 Minuten praxisorientiert zu erfolgen.

Weitere Informationen unter: https://psychologie.uni-graz.at/de/ausbildung-klinische-psychologie/

Facts im Überblick

Dauer 3 Semester, berufsbegleitend (Grund- und Aufbaumodul)
Umfang 54 ECTS
Sprache Deutsch
Unterrichtszeiten freitags nachmittags, samstags ganztägig
Kosten EUR 4.960,– (inkl. Zulassungs- und Prüfungsgebühren und einem Teil der verpflichtenden Supervision)
Ort Universität Graz
Abschluss Universitätszertifikat, das zum Listeneintrag berechtigt

NÄCHSTER STARTTERMIN: 12. Jänner 2024

ANMELDESCHLUSS: 30. November 2023

TIPP – Mitglieder des alumni UNI graz erhalten bis zu 10% Ermäßigung auf Weiterbildungsangebote von UNI for LIFE. Die Rabatthöhe richtet sich nach Dauer der Mitgliedschaft >> mehr erfahren

Zielgruppe

  • PsychologInnen, die den Beruf als Klinische/r Psychologe/in im Gesundheitswesen nach PG 2013 anstreben

Zulassungsvoraussetzungen

Zugelassen werden können Personen, die:

  • die Bezeichnung "PsychologIn" gemäß § 4 Abs. 1 bis 3 PG 2013 führen dürfen und
  • im Rahmen eines Studiums der Psychologie gemäß § 4 PG 2013 zumindest 180 ECTS-Anrechnungspunkte erworben sowie die Studieninhalte Psychopathologie, Psychopharmakologie, Psychiatrie und Neurologie; psychologische Diagnostik gesundheitsbezogenen Erlebens und Verhaltens und psychischer Störungen; Methoden/ Anwendungsbereiche im Bereich Gesundheitsförderung, Krankheitsprävention und Rehabilitation sowie psychologische Interventionen im Bereich Gesundheitspsychologie und Klinischen Psychologie von zumindest 75 ECTS Anrechnungspunkten absolviert haben
  • die physische Eignung auf Grundlage eines allgemeinärztlichen Zeugnisses besitzen
  • die psychische Eignung auf Grundlage eines klinisch-psychologischen oder fachärztlich psychiatrischen Gutachtens besitzen
  • die persönliche Eignung im Rahmen eines Aufnahmegesprächs gemäß § 7 PG 2013 mit der wissenschaftlichen Kursleitung gemäß § 9 PG 2013 nachgewiesen haben sowie
  • Erklärung zur Absolvierung der praktisch-fachlichen Tätigkeit gemäß § 24 Abs. 1 Z 1 PG 2013 von zumindest 500 Echtstunden klinisch-psychologischer Tätigkeit gemäß § 8 Abs. 2 PG 2013 begleitend zum Universitätskurs

Bewerbung

Für die Bewerbung sind der Nachweis über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen und sonstigen beruflichen Qualifikationen vorzulegen. Mittels Aufnahmegespräch wird die physische und psychische Eignung der BewerberInnen festgestellt.

Kursinhalte

  • Gesundheitsrechtliche, berufsrechtliche und psychosoziale Rahmenbedingungen
  • Ethik
  • Gesprächsführung und Kommunikation
  • Psychologische Gesundheitsdienstleistungen im intraund extramuralen Bereich, in der Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen
  • Psychologische Konzepte der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsförderung
  • Akutintervention, Krisenintervention, Notfallpsychologie und Erste Hilfe

  • Beratungsmethoden und Beratungssettings, insbesondere unter Berücksichtigung von Supervision und Mediation
  • Strategien, Methoden und Techniken der Diagnostik
  • Psychologische Behandlungsmaßnahmen bei Personen aller Altersstufen und Gruppen, einschließlich der Beachtung von transkulturellen und von Gender-Aspekten
  • Psychopharmakologie und Psychopathologie
  • Evaluation von psychol. Leistungen und Qualitätssicherung
  • Erstellung von Befunden und Erstattung von Zeugnissen, Gutachten und Stellungnahmen
  • Grundmodulprüfung gemäß § 12 Abs. 1 PG 2013

  • Strategien & Methoden der differentialdiagn. Abklärung
  • Erstellen von klinisch-psychologischen Befunden und Sachverständigentätigkeit im Bereich der Klinischen Psychologie
  • Techniken und Interventionsstrategien der klinischpsychologischen Behandlung und Beratung
  • Einsatz klinisch-psychologischer Mittel bei verschiedenen psychischen Störungsbildern unter Abgrenzung zu medizinischen Aspekten und im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen
  • PatientInnenmanagement und Schnittstellenmanagement
  • Privatissimum
  • Abschlussarbeit in Form von zwei Fallstudien gemäß § 12 Abs. 2 PG 2013
  • Abschlussprüfung gemäß § 12 Abs. 6 PG 2013

Die Tätigkeit als Klinischer Psychologe bzw. Klinische Psychologin ist vielseitig und komplex. Eine erfolgreiche Ausübung des Berufs beinhaltet umfassende Kompetenzen, die eine wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig praxisbezogene Ausbildung verlangt. Diese geht über das Master- bzw. Diplomstudium hinaus bzw. baut darauf auf. Im Universitätskurs Klinische Psychologie werden diese notwendigen theoretischen Kompetenzen praxisnah vermittelt und ermöglichen dadurch die parallele Umsetzung während der praktischen Ausbildung.

Univ.-Prof.in Dr.in Anne Schienle
Wissenschaftliche Leiterin

INFORMATION

ANSPRECHPERSON

Organisatorische Leitung

Mag. Dr.rer.nat.

Daniela Schwab


KURSLEITUNG

Wissenschaftliche Leitung

Univ.-Prof. Dr.rer.nat.

Anne Schienle

Uni Graz

Stellv. Wissenschaftliche Leitung

Univ.-Prof. Dr. phil.

Elfriede Greimel

Med Uni Graz

IN ZUSAMMENARBEIT MIT

Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Zusatzinformationen:


Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs:

Ende dieses Seitenbereichs.