Was ist Whistleblowing?
Hinweisgeber:innen sind Personen, denen in ihrem beruflichen Umfeld Betrug, Korruption, Gesundheits- und Umweltgefährdungen begegnet sind und die Informationen dazu weitergeben. Im Idealfall passiert das, bevor negative Konsequenzen entstehen. Um solche Hinweisgeber:innen vor Kündigungen oder anderen persönlichen Nachteilen zu schützen, hat die EU im Jahr 2019 die Whistleblower-Richtlinien beschlossen.
Was steht in der Whistleblower-Richtlinie?
Hinweisgeber:innen sollen nicht mit dem Ende der Karriere rechnen müssen, sondern unter Wahrung der Anonymität, Verstöße melden können. Das österreichische Hinweisgeber:innenschutzgesetz verpflichtet seit 17. Dezember 2021 Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern dazu, Kanäle einzurichten, über die anonym rechtswidrige Handlungen und Missstände gemeldet werden können. Ab dem 17. Dezember 2023 gilt die Richtlinie auch für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern (ausgenommen bestimmter Sektoren).
Was heißt das für Unternehmen?
Unternehmen und Organisationen mit mehr als 50 Mitarbeiter:innen müssen nun bis 17. Dezember 2023 ein internes und sicheres, DSGVO-konformes Whistleblower-Meldesystem für Hinweisgeber:innen einrichten. Der Zugriff auf die eingesandten Informationen muss dabei Unbefugten verwehrt bleiben und der:die Hinweisgeber:in muss binnen sieben Tagen eine Antwort erhalten. Um dann Folgemaßnahmen zu ergreifen, müssen unparteiische Personen im Unternehmen oder externe Personen benannt werden, die mit dem:der Hinweisgeber:in in Kontakt bleiben.
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