Vorbereitungslehrgang zur Zulassung an der Universität Graz
Facts | Zulassungsvoraussetzungen
Für die Studienberechtigungsprüfung bestens gerüstet
Wenn man an einer Universität ein ordentliches Studium durchführen will, benötigt man als Zulassungsvoraussetzung die Reifeprüfung (Matura) einer höheren Schule, die in manchen Fällen noch im Hinblick auf das gewählte Studium durch Zusatzprüfungen ergänzt werden muss.
Die Matura kann als Zugangsvoraussetzung durch eine fachlich eingeschränkte Studienberechtigung in Form der Studienberechtigungsprüfung ersetzt werden. Diese gewährleistet den Zugang für ein einzelnes Studium (in manchen Fällen für wenige eng verwandte Studien). Der Vorbereitungslehrgang dient der Vorbereitung auf die Studienberechtigungsprüfung. Die Studienberechtigungsprüfung kann ausschließlich für jene Studien abgelegt werden, die an der betreffenden Universität/Hochschule angeboten werden.
Für Informationen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Universität bzw. Hochschule lt. Kontaktbox.
Die optimale Unterstützung für einen guten Start
Das Angebot des zweisemestrigen Vorbereitungslehrgangs ist für AnwärterInnen auf die Studienberechtigungsprüfung nicht verpflichtend, sondern dient in erster Linie als Lernunterstützung und ist abhängig von den zu prüfenden Vorkenntnissen.
WICHTIGER HINWEIS ZUR ANMELDUNG
ZUM VORBEREITUNGSLEHRGANG
Bitte kontaktieren Sie vor der Anmeldung für den Vorbereitungslehrgang die Studienabteilung der jeweiligen Universität/Hochschule (siehe Ansprechpersonen rechts) und stellen Sie einen Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung! Erst nachdem Ihr Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung von der Studienabteilung genehmigt wurde, können Sie sich zum Vorbereitungslehrgang auf gegenständlicher Website (Link oben rechts ab 1. August) anmelden. Eine Anmeldung für den Vorbereitungslehrgang ohne Zulassungsbescheid ist nicht möglich!
Die Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang ist ab 1. August 2023 bis 30. September 2023 möglich!
STUDIENBERECHTIGUNGSPRÜFUNGSPAUSCHALE
Die Studienberechtigungsprüfungspauschale in Höhe von EUR 190,00 ist nur von den Personen zu entrichten, die zur Studienberechtigungsprüfung antreten, sich selbstständig auf die Studienberechtigungsprüfungen vorbereiten und keinen Vorbereitungslehrgang besuchen.
Anmeldung zur Studienberechtigungsprüfungspauschale
Facts im Überblick
Dauer | 2 Semester, in Abhängigkeit der zu prüfenden Vorkenntnisse |
Umfang | abhängig von den zu prüfenden Vorkenntnissen |
Sprache | Deutsch |
Kosten | EUR 890,– pro Studienjahr (Teilzahlung in zwei Raten möglich) |
Ort | Universität Graz |
Zielgruppe
- Alle interessierten Personen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, mittels Bescheid des Rektors/der Rektorin zur Studienberechtigungsprüfung zugelassen zu werden und ein Studium der Uni Graz, TU Graz, Medizinische Universität Graz, Pädagogische Hochschule Steiermark oder KPH absolvieren möchten
Zulassungsvoraussetzungen
für die Studienberechtigungsprüfung:
- konkrete Studienabsicht (im Rahmen des schriftlichen Antrags abgegeben)
- vollendetes 20. Lebensjahr
- Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates des europäischen Wirtschaftsraumes
- Sprachniveau Deutsch C1
- eine eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium
ANMELDUNG
KONTAKT
Ansprechperson Studienberechtigungsprüfung an der Uni Graz
Kerstin Stiegler
an der TU Graz
Andrea Jauk
Amtsrätinan der Med Uni Graz
Claudia Rabl
Fachinspektorinan der Pädagogischen Hochschule
Pädagogische Hochschule Steiermark Campus Nord
StudienabteilungINFORMATION
LEHRGANGSLEITUNG
Wissenschaftliche Leitung
Rudolf Egger
Uni Graz