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Vorbereitungslehrgang zur Zulassung an der Universität Graz


Facts | Zulassungsvoraussetzungen​​​​​​​

Für die Studienberechtigungsprüfung bestens gerüstet

Wenn man an einer Universität ein ordentliches Studium durchführen will, benötigt man als Zulassungsvoraussetzung die Reifeprüfung (Matura) einer höheren Schule, die in manchen Fällen noch im Hinblick auf das gewählte Studium durch Zusatzprüfungen ergänzt werden muss.

Die Matura kann als Zugangsvoraussetzung durch eine fachlich eingeschränkte Studienberechtigung in Form der Studienberechtigungsprüfung ersetzt werden. Diese gewährleistet den Zugang für ein einzelnes Studium (in manchen Fällen für wenige eng verwandte Studien). Der Vorbereitungslehrgang dient der Vorbereitung auf die Studienberechtigungsprüfung. Die Studienberechtigungsprüfung kann ausschließlich für jene Studien abgelegt werden, die an der betreffenden Universität/Hochschule angeboten werden.

Für Informationen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Universität bzw. Hochschule lt. Kontaktbox.

Die optimale Unterstützung für einen guten Start

Das Angebot des zweisemestrigen Vorbereitungslehrgangs ist für AnwärterInnen auf die Studienberechtigungsprüfung nicht verpflichtend, sondern dient in erster Linie als Lernunterstützung und ist abhängig von den zu prüfenden Vorkenntnissen.

WICHTIGER HINWEIS ZUR ANMELDUNG
ZUM VORBEREITUNGSLEHRGANG

Bitte kontaktieren Sie vor der Anmeldung für den Vorbereitungslehrgang die Studienabteilung der jeweiligen Universität/Hochschule (siehe Ansprechpersonen rechts) und stellen Sie einen Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung! Erst nachdem Ihr Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung von der Studienabteilung genehmigt wurde, können Sie sich zum Vorbereitungslehrgang auf gegenständlicher Website (Link oben rechts ab 1. August) anmelden. Eine Anmeldung für den Vorbereitungslehrgang ohne Zulassungsbescheid ist nicht möglich! 

Die Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang ist ab 1. August 2023 bis 30. September 2023 möglich!

STUDIENBERECHTIGUNGSPRÜFUNGSPAUSCHALE
Die Studienberechtigungsprüfungspauschale in Höhe von EUR 190,00 ist nur von den Personen zu entrichten, die zur Studienberechtigungsprüfung antreten, sich selbstständig auf die Studienberechtigungsprüfungen vorbereiten und keinen Vorbereitungslehrgang besuchen.
Anmeldung zur Studienberechtigungsprüfungspauschale

Facts im Überblick

Dauer 2 Semester, in Abhängigkeit der zu prüfenden Vorkenntnisse
Umfang abhängig von den zu prüfenden Vorkenntnissen
Sprache Deutsch
Kosten EUR 890,– pro Studienjahr (Teilzahlung in zwei Raten möglich)
Ort Universität Graz

Zielgruppe

  • Alle interessierten Personen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, mittels Bescheid des Rektors/der Rektorin zur Studienberechtigungsprüfung zugelassen zu werden und ein Studium der Uni Graz, TU Graz, Medizinische Universität Graz, Pädagogische Hochschule Steiermark oder KPH absolvieren möchten

Zulassungsvoraussetzungen

für die Studienberechtigungsprüfung:

  • konkrete Studienabsicht (im Rahmen des schriftlichen Antrags abgegeben)
  • vollendetes 20. Lebensjahr
  • Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates des europäischen Wirtschaftsraumes
  • Sprachniveau Deutsch C1
  • eine eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium

KONTAKT

Ansprechperson Studienberechtigungsprüfung an der Uni Graz

Kerstin Stiegler

Mobil:+43 316 380-1161; -2189


an der TU Graz

Andrea Jauk

Amtsrätin
Mobil:+43 316 873 6149


an der Med Uni Graz

Claudia Rabl

Fachinspektorin
Mobil:+43 316 385 73685


an der Pädagogischen Hochschule

Pädagogische Hochschule Steiermark Campus Nord

Studienabteilung
Mobil:+43 316 8067 3600


INFORMATION

LEHRGANGSLEITUNG

Wissenschaftliche Leitung

Univ.-Prof. Dr.phil.

Rudolf Egger

Uni Graz

Ansprechperson Vorbereitungslehrgang

Marlene Cresnik-Nauschnegg

Telefon:+43 316 380 - 1118

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